Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Konzertbesuchern und der Rundfunk Orchester und Chöre GmbH (ROC). Sie sind Bestandteil jedes Vertrags über den Erwerb von Eintrittskarten. Sie gelten auch für Abonnenten sowie Besucherorganisationen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
Programme und Anfangszeiten
Die aktuellen Konzertprogramme mit den Anfangszeiten werden in den Broschüren der ROC und ihrer Ensembles bekanntgemacht. Änderungen bleiben vorbehalten.
Kartenverkauf
Eintrittskarten zu den Veranstaltungen der ROC können im Besucherservice (Rundfunk Orchester und Chöre GmbH, Besucherservice, Charlottenstraße 56, 10117 Berlin) während der Öffnungszeiten, bei den an CTS Eventim AG angeschlossenen Vorverkaufsstellen oder über das Internet erworben werden.
Auf Wunsch können Karten auch gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr zugesandt werden. Dies ist bis eine Woche vor dem Veranstaltungstermin und auf Risiko des Kartenerwerbers möglich.
Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis zu erwerben und gültig. Pro Person kann nur eine persönlich gebundene ermäßigte Karte erworben werden. Der zur Ermäßigung berechtigende Ausweis ist auf Verlangen am Einlass vorzuzeigen.
Eintrittskarten verlieren mit dem Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.
Umtausch und Rückgabe von Karten
Wird eine Veranstaltung abgesagt, so können die Karten innerhalb von zwei Wochen nach Veranstaltungstermin zurückgegeben werden. Die Karten können dabei per Post an den Besucherservice gesandt oder dort während der Geschäftszeiten abgegeben werden (Rundfunk Orchester und Chöre GmbH, Besucherservice, Charlottenstraße 56, 10117 Berlin).
Abonnentenkarten für Orchesterabonnements können gegen eine Bearbeitungsgebühr im Besucherservice bis zwei Werktage vor einer Veranstaltung umgetauscht werden (maximal zwei Tauschmöglichkeiten pro Saison).
Ansonsten besteht kein Anspruch auf Rückgabe und Umtausch von Karten. Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen begründen ebenfalls kein Umtausch- und Rücknahmerecht.
Kartenverlust
Bei Kartenverlust wird von der Rundfunk Orchester und Chöre GmbH kein Ersatz geleistet.
Verliert ein Abonnent eine Eintrittskarte, kann ihm gegen Vorlage des Personalausweises und Erhebung einer Gebühr eine Ersatzkarte ausgestellt werden. In diesem Fall verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.
Änderung von Name, Anschrift, Bankverbindung
Kunden, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, Änderungen des Namens, der Anschrift und der Bankverbindung unverzüglich dem Besucherservice schriftlich mitzuteilen. Sollte aufgrund falscher oder veralteter Angaben eine Lastschrift von der Bank zurückgewiesen werden, so müssen die dadurch entstandenen Kosten an den Kunden weitergegeben werden.
Nacheinlass
Zu spät kommende Besucher können erst beim nächsten vom Veranstalter vorgegebenen Einlasszeichen eingelassen werden.
Hausrecht
Besuchern kann der Zutritt zu einer Veranstaltung verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören, andere Besucher belästigen oder gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
Bild- und Tonaufnahmen
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art ist grundsätzlich untersagt.
Die Rundfunk Orchester und Chöre GmbH behält sich vor, Ton- und Bildaufzeichnungen bzw. Übertragungen von Konzerten zu machen bzw. zuzulassen. Der Konzertbesucher erklärt mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder durch Übernahme eines Abonnements sein Einverständnis.
Datenschutz
Die ROC erhebt, speichert, verarbeitet und übermittelt die personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Kartenkaufs und zu eigenen statistischen Zwecken. Der Kunde willigt ein, dass die ROC die Daten zur Werbung über eigene Angebote nutzt. Diese Einwilligung kann der Kunde jederzeit widerrufen, und zwar durch eine Mitteilung an folgende Adresse: info@roc-berlin.de oder
Rundfunk Orchester und Chöre GmbH Berlin
Charlottenstraße 56, 10117 Berlin.
Salvatorische Klausel
Im Fall der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner entsprechende zu ersetzen.
Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 01.07.2012 in Kraft.