Die Ideengeber räumen dem Rundfunkchor Berlin das Recht ein, die eingereichten Vorschläge im Rahmen des nach dem Urhebergesetz Zulässigen ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung zu nutzen. Für die Umsetzung der Gewinner-Idee wird ein Vertrag mit dem/der Ideengeber:in geschlossen. Mit der Einreichung der Idee ist gleichzeitig die Erklärung verbunden, dass der/die Ideengeber:in die Idee selbst entwickelt hat, ggf. erforderliche Zustimmungen Dritter eingeholt hat und durch die Idee und deren Nutzung im Zusammenhang mit dem Ideenwettbewerb keine Rechte Dritter verletzt werden.
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